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Schulordnung

1. Vorwort

Schüler(innen) und Lehrer(innen) bilden eine Schulgemeinschaft. Die Schul- und Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Schule.

Sie wurde von den Eltern, Schülern/Schülerinnen und Lehrkräften gemeinsam beschlossen.

Alle achten die Schulordnung und halten sie ein.

Die Anweisungen aller Lehrkräfte und des Schulpersonals sind zu befolgen.

Wichtig für ein gutes Auskommen miteinander sind:

  • Höflichkeit
  • Gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Achtung
  • Rücksichtnahme besonders auf Jüngere und Schwächere
  • Sorgfalt im Umgang mit Sachen
  • Keine Gewalt und kein Mobbing

2. Unser Schulgelände/Schulgebäude

Das Schulgelände umfasst das Schulgebäude, die Pausenhöfe, das Hallenbad, die Sportanlagen und deren Verbindungswege.

Für die Dauer des Unterrichts (auch in den Pausen) darf das Schulgelände nicht verlassen werden.

Der Lehrer / die Lehrerin verlässt bei Unterrichtsschluss als Letzter / als Letzte den Raum.

Schüler(innen) dürfen sich nur unter Aufsicht im Kopierraum, Computerraum und anderen Fachräumen aufhalten.

Schüler und Schülerinnen der Schülerfirma dürfen mit einem Erlaubniszettel im Kopierraum kopieren.

Fachräume dürfen nur unter Aufsicht des Lehrers von Schülern genutzt werden.

Verboten ist 

  • die Toilette als Aufenthaltsraum zu benützen
  • das Toben und Rennen im Schulgebäude
  • das Fahren mit Rad, Inlineskatern usw. auf dem Schulgelände, während der Unterrichtszeit, in den Pausen und direkt nach Unterrichtsende
  • das Werfen von Schneebällen
  • das Betreten des zugefrorenen Sees

Auf dem Schulgelände gelten das Landesnichtraucherschutzgesetz sowie die Jugendschutzbestimmungen (z.B. bei Alkohol und Drogen…).

Schüler/innen (bzw. deren Eltern) müssen für die von ihnen mutwillig verursachten Schäden am Schulgebäude, an dessen Einrichtungen, in den Anlagen bezahlen.

 3. Unser Schulweg

Jeder Schüler / jede Schülerin nimmt den kürzesten, ungefährlichsten Weg zur Schule. Auf dem Schulweg hat er/sie sich verkehrsgerecht zu verhalten.

Schüler(innen) dürfen erst nach bestandener Fahrradprüfung (Klasse 4) mit dem Fahrrad in die Schule kommen. Die Eltern sorgen für die Verkehrssicherheit des Rades und die Sicherheit des Kindes (Helm,…..). Fahrräder/Mofas/Mopeds werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen verschlossen abgestellt.

4. Ablauf des Schulalltags

Schulpflicht

Erkrankt eine Schülerin / ein Schüler, informieren die Eltern den/die Klassenlehrer/in am ersten Tag.

Spätestens am 3. Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

Beurlaubungen bis zu zwei Tagen können von den Erziehungsberechtigten bei den Klassenlehrern/Klassenlehrerinnen im Voraus beantragt werden.

Weiterführende Beurlaubungen regelt die Schulleitung

Beurlaubungen zur Ferienverlängerung sind nicht zulässig.

Unterricht / Pausen

Das Schulhaus wird um 7.30 Uhr geöffnet.

Ab 7.00 Uhr ist die Cafeteria der Mensa für Werkrealschüler/innen als Aufenthaltsmöglichkeit geöffnet.

Mit dem Klingelzeichen um 7.35 Uhr begeben sich alle Lehrer/innen und Schüler/innen in das Klassenzimmer, in dem sie zur ersten Stunde Unterricht haben. Unterrichtsbeginn ist um 7.40 Uhr.

Schüler, die zur 2. Stunde Unterricht haben, betreten das Schulhaus um 8.20 Uhr.

Sollte um 7.45 Uhr kein Lehrer / keine Lehrerin da sein, meldet dies der Klassensprecher / die Klassensprecherin umgehend der Schulleitung.

Während der Kurzpausen zwischen 3. und 4. Std. und 5. und 6. Stunde (GS) dürfen die Schüler/innen das Klassenzimmer nur verlassen, um auf die Toilette zu gehen oder bei Klassenzimmerwechsel.

Die große Pause beginnt um 9.10 Uhr, die Bewegungspause um 11.05 Uhr. Die Schüler(innen) verlassen das Schulgebäude und gehen auf den Pausenhof.

Die Lehrkraft verlässt das Klassenzimmer als Letze und sorgt dafür, dass der Raum gelüftet wird, Geräte und Beleuchtung ausgeschaltet sind und abgeschlossen wird.

Beim  Pausenverkauf stellen sich die Schüler(innen) an ohne zu drängeln (GS / WRS getrennt).

Mit dem Klingelzeichen um 9.25 bzw. 11.13 Uhr begeben sich die Schüler(innen) und Lehrer/innen in ihre Unterrichtsräume, damit der Unterricht pünktlich um 9.30 Uhr bzw. 11.15 Uhr fortgesetzt werden kann.

Über die Mittagspause dürfen sich die Schüler(innen) im Pausenhof und der Mensa aufhalten (Sonderregelung ab Klasse 8 möglich).

5. Sicherheit im Schulalltag

Gegenstände, die nicht für den schulischen Gebrauch bestimmt sind und mit denen man andere bedrohen oder verletzen kann, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

Im Brandfall gelten die ausgehängten Fluchtpläne.

Bei Chlorgasalarm verbleiben alle im Klassenzimmer, schließen die Fenster und Türen und warten auf weitere Anweisungen.

6. Ordnung / Sauberkeit / Umwelt

In unserer Schule können wir uns nur wohlfühlen, wenn alle mithelfen, dass Zimmer, Flure, Pausenhöfe,… sauber gehalten werden und kein unnötiger Lärm gemacht wird.

Jede Woche hat eine der Klassen 2 bis 10 Hofdienst. Der eingeteilte Hofdienst übernimmt am Ende der großen Pause die Reinigung des Schulhofes.

Die Klassenzimmer werden am Ende des Vormittags bzw. Nachmittags von den Schülern gekehrt.

Getränke und Vesper sollten der Umwelt zuliebe in wieder verwendbaren Verpackungen mitgebracht werden. Dennoch anfallender Abfall wird in den dafür vorgesehenen Behältern gesammelt und sinnvoll entsorgt.

Alle helfen mit, Strom, Wasser- und Heizkosten zu sparen (Beleuchten und Belüften bei Bedarf)!

Jede Klasse erarbeitet eine Klassenordnung. Sie regelt den Klassen- und Ordnungsdienst und wird im Klassenzimmer ausgehängt.

Bücher, andere Lernmittel, Einrichtungsgegenstände und das Eigentum von Mitschülern/Mitschülerinnen müssen pfleglich behandelt werden und dürfen nicht mutwillig zerstört werden.

Das Kauen von Kaugummi ist verboten. Auf angemessene Kleidung ist zu achten. Schüler(innen) hängen ihre Jacken und Mäntel an die Garderobe.

Das Tragen von Kopfbedeckungen ist im Unterricht nicht erlaubt (außer aus religiösen Gründen).

Ich halte mein Handy stets ausgeschaltet und verwende es nur zum Telefonieren oder zu unterrichtlichen Zwecken nach ausdrücklicher Genehmigung und im Beisein einer Lehrkraft.

7. Fundsachen

Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Die Schule haftet nicht für das Eigentum der Schülerinnen und Schüler.

8. Allgemeines

Die ausgehändigte Schulordnung gilt für die gesamte Schulzeit an der Parkschule und ist sorgfältig aufzubewahren.

Geänderte Fassung vom 07.03.2017