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Schulferien im Überblick

Für das Schuljahr 2024/2025

Für das Schuljahr 2023/2024

An den Schulen der Stadt Gaildorf sind die Samstage unterrichtsfrei. Am letzten Schultag vor den Sommerferien und vor den Weihnachtsferien endet der Unterricht nach der vierten Unterrichtsstunde. (11.05 Uhr)

Aus der Schulbesuchsverordnung

  • 1(1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen Veranstaltungen der Schule
    regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Bei
    minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, oder deren Bevollmächtigte dafür zu sorgen, dass die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten.
  • 4(1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen.

 Sie werden gebeten Ihre Urlaubspläne diesen Ferienterminen anzupassen!

Sabine Peth, Rektorin